Kosten der Pflegevarianten

Im folgenden finden Sie unsere Tagessätze bei kalendertäglicher in Rechnung Stellung

Unsere Tagessätze

Pflegegrad I bis V

Stand: 01.01.2023

Kosten der Pflegevarianten

Im folgenden finden Sie unsere Tagessätze bei kalendertäglicher in Rechnung Stellung

Unsere Tagessätze

Pflegegrad I bis V

Stand: 01.01.2023

Pflegesätze Parkresidenz Haus Svenja
Pflegegrad 1 bis 5

Übersicht Einzelzimmer
(Stand 01.01.2023)

Die Heimentgelte gliedern sich wie folgt auf:

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Pflegebedingte Aufwendungen44,98 €57,67 €73,85 €90,71 €98,27 €
Unterkunft und Verpflegung30,05 €30,05 €30,05 €30,05 €30,05 €
Investitionskosten Einzelzimmer20,61 €20,61 €20,61 €20,61 €20,61 €
Umlage Generalistik4,54 €4,54 €4,54 €4,54 €4,54 €
täglicher Pflegesatz100,18 €112,87 €129,05 €145,91 €153,47 €

Doppelzimmer: Für die Unterbringung in Doppelzimmern werden 1,12 € täglich in Abzug gebracht.

Übersicht pro Monat (30,42 Tage) vollstationär im Einzelzimmer

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Tagessatz100,18 €112,87 €129,05 €145,91 €153,47 €
Monatssatz3.047,48 €3.433,51 €3.925,70 €4.438,58 €4.469,56 €
Pflegekasse-125,00 €-770,00 €-1.262,00 €-1.775,00 €-2.005,00 €
Zuzahlung2.922,48 €2.669,51 €2.663,70 €2.663,58 €2.663,56 €
Kurzzeitpflegemax. 28 Tagemax. 22 Tagemax. 18 Tagemax. 17 Tage
Verhinderungspflegemax. 54 Tagemax. 43 Tagemax. 35 Tagemax. 32 Tage

Pflegeversicherung:
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Auftrag der Pflegekasse stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in einer Begutachtung den Pflegegrad fest.

Pflegewohngeld:
Auch für Selbstzahler besteht die Möglichkeit, beim überörtlichen Sozialamt bzw. Landschaftsverband Pflegewohngeld zu beantragen. Voraussetzungen hierfür sind, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und kein Vermögen über 10.000 € vorhanden ist. Bei der Berechnung werden die Einkünfte und Vermögen des Antragstellers herangezogen.
Hierzu muss bei Einzug in ein Pflegeheim die Einrichtung über die Voraussetzungen der Notwendigkeit der Antragstellung in Kenntnis gesetztz werden. Pflegewohngeld ist ein Zuschuss des Landes NRW zu dem im Heimpflegesatz enthaltenen investitionskostenanteil.
(maximal: 592,89 € im DZ / 626,96 € im EZ)

Sozialhilfe:
Falls Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten trotz Pflegegeld und Pflegewohngeld nicht ausreichen, muss ein Antrag auf ergänzende Sozialhilfe gestellt werden.
Die Vermögensschongrenze beträgt bei alleinstehenden Personen 5.000 €. Der Sozialhilfeträger prüft, ob unterhaltspflichtige Angehörige zur Deckung der Kosten herangezogen werden können.

 

Pflegeversicherung: Es gelten die Grundlagen des SGB XI
Pflegewohngeld: Es gilt die Pflegewohngeld-Verordnung von NRW
Sozialhilfe: Es gelten die Grundlagen des SGB XII

Claim: Das Herz wird nicht dement

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